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Feinstaubplaketten
Ab dem 1. März 2008 können für stark mit Feinstaub belastete Zonen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge verhängt werden. Sie werden durch ein neues Verkehrsschild "Umweltzone" gekennzeichnet.
Auch für das Stadtgebiet Stuttgart wird es ab dem 1. März 2008 eine solche Umweltzone geben. Sie wird das gesamte Stadtgebiet Stuttgart umfassen.
Es werden dann nur noch Fahrzeuge in die Umweltzone gelassen, die per Plakette dokumentieren, dass ihre Schadstoffwerte unter der vorgegebenen Höchstgrenze liegen. Dazu zählen alle Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4. Sie dürfen Umweltzonen immer dann befahren, wenn sie die Plakette an der Windschutzscheibe tragen. Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette. Sie dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Für Fahrzeuge ohne Plakette gilt ein generelles Fahrverbot in Umweltzonen - auch dann, wenn sie der richtigen Schadstoffklasse angehören.
Neues Messegelände:
Da das neue Messegelände außerhalb des Stadtgebiets Stuttgarts liegt, benötigen Sie hier keine Umweltplakette.
Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass bei einem Besuch der Stadt Stuttgart bzw. bei Übernachtungen im Stadtgebiet Feinstaubplaketten benötigt werden. Neben den bekannten Stellen (TÜV, DEKRA, Werkstätten etc.) können die Plaketten auch online über folgenden Link bei der Stadt Stuttgart beantragt werden:
https://www.stuttgart.de/lhs-services/feinstaub
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22. - 25. September 2008, Neue Messe Stuttgart;
21. - 24. September 2009, Neue Messe Stuttgart |
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